Prisma Plus GmbH Vermietung von Apartments und Ferienwohnungen. |
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Impressum: | Prisma Plus GmbH Nuernbergerstr. 17 10789 Berlin Deutschland Ust-IdNr.: DE239451725 St.-Nr.: 27/479/32627 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 94731 B |
Kontakt: | Geschäftsführung: Irina Narusberg Email: post@pp-24.de Phone: +49 177 423 77 87 Fax: +49 30 236 29 414 |
Bankverbindung: | Empfänger: Prisma Plus GmbH Bank: Berliner Volksbank IBAN: DE94 1009 0000 7292 0750 00 BIC: BEVODEBB |
AGB: | Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Mietvertrag Der Mietvertrag wird mit der Prisma Plus GmbH befristet und nach Tagen, Monaten bemessen abgeschlossen. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung durch die Prisma Plus GmbH als Apartments Victoria. 2. Miete 2.1 Fälligkeit und Zahlung Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Bestätigung der Buchung der Ferienwohnung oder des Apartments gesendet per e-mail oder Fax, jedoch spätestens bei Bezug der Wohnung. Die Bankverbindung wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Zahlung erfolgen in bar, per Überweisung oder Kreditkartenzahlung. Der Gast erhält für die geleistete Zahlung eine Quittung oder Rechnung. 2.2. Verzug Mit Bezug der Wohnung ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter ist dann für dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig. 3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit (Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen: 3.1. Schriftliche Kündigung Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter hat die Kündigung des Mietvertrages der Prisma Plus GmbH gegenüber zu erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt hat. 3.2. Pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen: Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hater dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen: Wird die Kündigung mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Mietantritt ausgesprochen, ist dem Vermieter kein Schadensersatz zu leisten. Wird die Kündigung zwischen dem 1. und 7. Tag vor Mietantritt ausgesprochen, sind 80% des Mietpreises fällig. Wird die Kündigung am Tage des Mietantritts ausgesprochen oder der Gast erscheint nicht zum vereinbarten Termin, ist der volle Mietpreis zu erstatten. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass den Vermietern gar kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. 4. Zweckentfremdung der gemieteten Einheit Zweckentfremdungen der Wohnungen durch u.a. Empfänge, Presseveranstaltungen, Foto-Shootings und Feierlichkeiten jeglicher Art, ohne Einverständnis des Vermieters, werden mit mindestens der dreifachen Tagesmiete in Rechnung gestellt. Bei starken Verunreinigungen behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzlich entstandene Kosten, dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Mieter wird darüber in Form einer Rechnung informiert. Die maximale Personenanzahl darf die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Personenanzahl nicht überschreiten. 5. WLAN-Nutzung Für die über das WILAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Es wird insbesondere: *das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Seiten oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; *keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten, oder zugänglich machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharingprogrammen; *die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten; *keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; *das WLAN nicht zu Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formunzulässiger Werbung nutzen. 6. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften das Amtsgericht Berlin. 7. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Lösung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. Berlin, Januar 2020 |